In CH gibt ja auch keinen Mutterschutz und sowas, gell?
doch haben wir, allerdings fängt der mit dem Tag der Geburt an und ist Gesetzlich 14 Wochen (8 davon darf man null arbeiten nachher dürfte man wieder, verliert aber das recht auf den Lohnersatz) und viele Firmen (meine auch) geben sogar 16 Wochen
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haben also schon was.....nur nicht wie bei euch...und zur vollständigkeit muss man sagen, wen man stillt darf man länger zu Hause bleiben, allerdings gibts kein Geld mehr nach Ablauf der Anzahl Wochen....also ist dann unbezahlt. und natürlich muss da der Arbeitgeber mitmachen sonst steht man nachher auf der Strasse wen man Pech hat und das einfach durch boxt, weil der Kündigungsschutz dann abläuft.....und wir haben im ersten Dienstjahr 1MOnat Kündigungsfrist, bis zum 3 oder 5 (bin ich mir nicht mehr sicher) dann 2 Monate und nachher ist die Regel 3 Monate....kann aber im Vertrag variert werden, allerdings nur das der Arbeitgeber mehr hat, der Arbeitnehmer kann immer in diesen Friesten künden.