Jetzt kommt der Hammer
Habe ich heute im Radio WDR 2 Quintasenz gehört.
Die Finanzämter zahlen das Geld nur unter vorbehalt aus.
Das heißt, sollte da noch irgentwo etwas geändert werden ,
können sie das Geld wieder zurückvordern.
Und ich hatte gestern auf dem selben Sender gehört, dass auf dem Bescheid vermerkt ist "unter Vorbehalt". Auf Nachfrage wurde dem Sender erklärt, dass das lediglich eine Formsache sei.
Der Sender erklärte dann ebenfalls (sinngemäß - ich kriege es nicht ganz zusammen), dass sich niemand Gedanken machen müsse, da der Passus nur zum Tragen kommen "dürfe", sollte das entsprechende Gesetz jetzt wieder geändert werden. Aber diese Gefahr besteht wohl eher nicht.
LG
Päd