ich versuch es mal zu erklären, wie ich es verstanden habe:
Beispiel:
Jemand verdient 30.000 Euro im Jahr und bekommt noch 200 Euro Kindergeld pro Monat (ich weiss, die Zahlen stimmen nicht, ist nur der Einfachheit halber
) , dann hat jemand ein Einkommen von 32.400 Euro (Gehalt und Kindergeld).
Nach Abzug von Werbungskosten usw. bleibt beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro.
Jetzt wird hiervon die Steuer berechnet - sagen wir mal 4000 Euro
Jetzt kommt die Günstigerkeitsprüfung ins Spiel:
Wie hat der Steuerzahler mehr: mit 32.400 Euro und Kinderfreibetrag von 6.202 Euro oder wenn man die 30.000 Euro nimmt und er das Kindergeld dafür steuerfrei bekommt. Weil evtl. rutscht man ja aufgrund des "höheren" Einkommens mit Kindergeld in einen anderen Steuersatz.
Heisst also einmal gibts die Möglichkeit, dass man das Kindergeld steuerlich anrechnet (als Einkommen) und dann den Kinderfreibetrag ansetzt und einmal bekommt man das Kindergeld steuerfrei. Und das Finanzamt sucht den Weg, der besser für den Steuerzahler ist.
Das selbst nachzuprüfen ist schwierig, das ist klar, da muss man sich schon sehr intensiv mit der Materie befassen, aber vielleicht konnte ich es wenigstens erklären