Die Kritik liegt auf der Hand: Auch hier wird eine Vorratsdatenspeicherung betrieben, nicht nur von Kommunikationswegen (wie bei der bisherigen VDS), sondern von faktischen allen finanziellen Lebensumständen der Betroffenen. Dass der Zugriff nur mit der Einwilligung des Betroffenen erfolgen soll ist zwar nett ausgedrückt, doch in der Realität wird man nur dann etwas erhalten (Wie etwa Leistungen), wenn man auch den Zugriff ermöglicht, sprich: Faktisch hat man gar keine Wahl ob man den Zugriff erlaubt oder nicht.Mit einem wenig Weitblick ist es nur eine Frage der Zeit, bis Kreditinstitute den Zugriff auf diese Daten, etwa zwecks Kreditvergabe, einfordern werden – so wie heute die “Schufa-Klausel” ein freiwilliger Zwang ist könnte sich dann der Zugriff auf diese Datenbank etablieren: Einen Kredit erhält man faktisch nur, wenn man dem Zugriff auf ELENA zustimmt.
WiderrufsrechtKönnen die Teilnehmer (Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten) am ELENA-Verfahren die Übermittlung ihrer Entgeltdaten verhindern bzw. widerrufen?Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht kein Widerrufsrecht vor, d.h. der Teilnehmer hat keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Entgeltdaten an die Zenrale Speicherstelle zu verhindern.